Bitte lesen Sie diese Hinweise vor der Standvormerkung durch.
- Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
- Stände dürfen nur mit den hier angegebenen maximalen Personenzahlen, gebunden an die Standgröße, betrieben werden.
· 0 bis 1 m-Stände sind nicht erlaubt
· 2 m-Stände maximal 1 Person
· 3 bis 4 m-Stände maximal 2 Personen
· 5 m-Stände maximal 3 Personen
Alle anderen Personengruppen, die zusammen trödeln möchten, müssen sich getrennt voneinander anmelden. - Hinter den Trödelständen dürfen sich nur noch die Trödler des jeweiligen Standes in der angegebenen maximalen Personenanzahl aufhalten.
Siehe Punkt 2 - Hinter den Ständen soll die Bodenfläche frei bleiben. Ausnahmen bilden ein Kleiderständer an den Eckplätzen und Stühle zum Sitzen der Trödler.
- Alle Personen (Trödler und Besucher), die unseren Trödelmarkt nutzen, tun dies eigenverantwortlich, auf eigenes Risiko.
- Die Anordnungen und Weisungen des Hallentrödel-Haan-Teams sind ohne Diskussionen zu befolgen.
- Zuwiderhandlungen dieser Regeln können zum Verlust des Standes, aber auch zum Hausverbot führen. Die gilt auch für Besucher.