Standreservierung

Bitte lesen Sie diese Hinweise vor der Standvormerkung durch.

  1. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  2. Stände dürfen nur mit den hier angegebenen maximalen Personenzahlen, gebunden an die Standgröße, betrieben werden.
    · 0 bis 1 m-Stände sind nicht erlaubt
    · 2 m-Stände maximal 1 Person
    · 3 bis 4 m-Stände maximal 2 Personen
    · 5 m-Stände maximal 3 Personen
    Alle anderen Personengruppen, die zusammen trödeln möchten, müssen sich getrennt voneinander anmelden.
  3. Hinter den Trödelständen dürfen sich nur noch die Trödler des jeweiligen Standes in der angegebenen maximalen Personenanzahl aufhalten.
    Siehe Punkt 2
  4. Hinter den Ständen soll die Bodenfläche frei bleiben. Ausnahmen bilden ein Kleiderständer an den Eckplätzen und Stühle zum Sitzen der Trödler.
  5. Alle Personen (Trödler und Besucher), die unseren Trödelmarkt nutzen, tun dies eigenverantwortlich, auf eigenes Risiko.
  6. Die Anordnungen und Weisungen des Hallentrödel-Haan-Teams sind ohne Diskussionen zu befolgen.
  7. Zuwiderhandlungen dieser Regeln können zum Verlust des Standes, aber auch zum Hausverbot führen. Die gilt auch für Besucher.

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