Aussteller Infos

Die aktuellen Preise
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Teilnahmebedingungen (AGBs)

  1. Die Aussteller, gewerbliche und private, erkennen die nachfolgenden Teilnahme-/Geschäftsbedingungen mit Betreten des Veranstaltungsgeländes an.
  2. Reservierte Stände und eine Kaution von 15 € sind freitags zwischen 16.00 und 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung zu begleichen. Der Aufbau findet ebenfalls zwischen 16.00 und 18.00 Uhr statt. Reservierte, aber nicht bis freitags 17.00 Uhr (bzw. nach Vereinbarung) bezogene Stände werden weiter vermietet.
  3. Eine Absage kann bis Dienstag 18.00 Uhr vor dem reservierten Termin erfolgen.
  4. Es dürfen nur die zugewiesenen markierten Standflächen/Tische, durch Bodenmarkierungen ersichtlich, benutzt werden und sind einzuhalten.
  5. Die Teilnehmer müssen ihren Stand samstags zwischen 8.00 Uhr und 14.00 Uhr besetzt halten.
  6. Die Weitergabe des Standplatzes durch den Aussteller, auch nur zum Teil, ist verboten und führt zum Verlust des ganzen Standplatzes.
  7. Die Ausstellung und der Verkauf von pornographischen oder jugendgefährdeten Artikeln, nationalsozialistische Artikel, Gegenständen mit verfassungsfeindlichen Symbolen, Gegenstände, die gegen das Urheberecht verstoßen, Tiere, Hehlerware, Feuerwerkskörper, gebrauchsfähige Waffen, nicht ordnungsgemäß lizensierte Ton-u. Datenträger ist nicht gestattet.
  8. Das Anbieten von Möbeln sowie von Speisen und Getränken ist nur mit Genehmigung des Veranstalters gestattet.
  9. Die gewerblichen Vorschriften sind durch den einzelnen Anbieter einzuhalten.
  10. Reservierungen und Bezahlungen für die nächsten Wochen sind an der Kasse am Hallenausgang möglich.
  11. Der Abbau des Standes findet im Anschluss nach dem Trödeln statt. Ist die Standgebühr der kommenden Woche bezahlt, können die Stände auf eigenes Risiko stehen gelassen werden. Der Veranstalter übernimmt keine Verwahrungspflichten.
  12. Eine Haftung gegenüber Benutzern und Besuchern der gesamten Anlage ist ausgeschlossen, das gilt auch für den Verlust von Gegenständen.
  13. Nach Beendigung des Trödelns ist der Standplatz zu räumen und zu säubern. Danach wird die Kaution rückerstattet. Der Resttrödel, Verpackungen und angefallener Müll ist mitzunehmen.  Bei Zuwiderhandlung wird dem Aussteller eine Gebühr von 100 € in Rechnung gestellt. Bei starker Verunreinigung oder Beschädigung behält sich der Veranstalter Schadenersatzansprüche vor.
  14. Es dürfen keine Feuerwehrzufahrten und Katastrophenwege/Fluchtwege verstellt werden. An den Brandschutzwänden und Stützpfeilern dürfen keine Befestigungen, z.B. Nägel, Schrauben, Haken, etc. angebracht werden.
  15. Rauchen, offenes Feuer und brennbare Gase sind aus brandschutztechnischen Gründen verboten.
  16. Die Parkplätze, vom Tenniscenter und oberhalb der Trödelhalle, sind den Besuchern vorbehalten. Die Aussteller parken bitte ihr Fahrzeug in den Seitenstraßen. Wir behalten uns bei widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen vor, Parkgebühren in Höhe von 20 € zu erheben, bzw.  kostenpflichtig abschleppen zu lassen. Auf dem Gelände gilt die StVO.
  17. Den Anweisungen des Veranstalters und dessen Mitarbeitern ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese Regeln kann ein Platzverweis und Hausverbot erteilt werden.
  18. Der Veranstalter haftet nicht für Personen- u. Sachschäden jeglicher Art.

Erweiterung zu den AGBs des Hallentrödel Haan

  1. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten.
  2. Stände dürfen nur mit den hier angegebenen maximalen Personenzahlen, gebunden an die Standgröße, betrieben werden.
    · 0 bis 1 m-Stände sind nicht erlaubt
    · 2 m-Stände maximal 1 Person
    · 3 bis 4 m-Stände maximal 2 Personen
    · 5 m-Stände maximal 3 Personen
    Alle anderen Personengruppen, die zusammen trödeln möchten, müssen sich getrennt voneinander anmelden.
  3. Hinter den Trödelständen dürfen sich nur noch die Trödler des jeweiligen Standes in der angegebenen maximalen Personenanzahl aufhalten.
    Siehe Punkt 2
  4. Hinter den Ständen soll die Bodenfläche frei bleiben. Ausnahmen bilden ein Kleiderständer an den Eckplätzen und Stühle zum Sitzen der Trödler.
  5. Alle Personen (Trödler und Besucher), die unseren Trödelmarkt nutzen, tun dies eigenverantwortlich, auf eigenes Risiko.
  6. Die Anordnungen und Weisungen des Hallentrödel-Haan-Teams sind ohne Diskussionen zu befolgen.
  7. Zuwiderhandlungen dieser Regeln können zum Verlust des Standes, aber auch zum Hausverbot führen. Die gilt auch für Besucher.

Hallentrödel-Haan, Bergische Str. 5, Tel.: 02129/50609